th demail04.04.2016   Am 24. März waren alle Bundesbehörden nach dem E-Governement-Gesetz dazu verpflichtet, ihre Erreichbarkeit per De-Mail zu gewährleisten.

Eine Bestandsaufnahme von Heise online kommt zu dem Ergebnis, dass 36 von 62 obersten Bundesbehörden und alle Bundesministerien zum Stichtag per De-Mail erreichbar waren. Eine Recherche in der Teilnehmerliste mit Unternehmen und Behörden (de-mail.info) zeigt allerdings, dass viele Behörden und Ministerien, die hier eingetragen sind, ihre De-Mail-Adresse nicht auf ihrer eigenen Website veröffentlicht haben; andere bieten sie nicht in Klarschrift, sondern über ein Zusatzprogramm. Die Zugänglichkeit per De-Mail ist bei ihnen daher eine reine Formalität. Im Unterschied zu Unternehmen hat aber die Mehrheit der öffentlichen Einrichtungen die De-Mail in die Kontaktangaben aufgenommen, einige sogar mit Hinweisen zum De-Mail-Verfahren für uninformierte Bürger.

Weitere Informationen:
de-mail.info

 

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