01.06.2015   93 Prozent der Internetnutzer haben laut Bitkom-Umfrage nicht geregelt, was mit ihrem „digitalen Nachlass“ geschieht.

Die meisten von ihnen würden gern Vorkehrungen für ihre Social-Media-Profile oder E-Mails treffen, wissen aber nicht, wie sie das tun sollen. Auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen seien davon betroffen, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Eine gesetzliche Regelung besteht ebenfalls noch nicht. Der Verband empfiehlt, schriftlich festzuhalten, wie und durch wen nach dem Tod diese digitalen Daten verwaltet werden. Auch kann die Löschung von persönlichen Dateien verfügt werden. Das könne ein Testament oder eine Vollmacht nach gesetzlichen Formvorschriften regeln. Für Verträge mit Providern gelten im Todesfall in der Regel Sonderkündigungsrechte, doch sollte der Zugriff zu Lebzeiten geregelt werden. Zugangsdaten für solche Dienste kann man bei einem Notar hinterlegen. Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn ein Mitglied verstorben ist. Unter Umständen wird dann eine Sterbeurkunde verlangt. Manche Betreiber versetzen das Nutzerkonto in einen „Gedenkzustand“, andere schalten es unsichtbar.

Weitere Informationen:
www.bitkom.org

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