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th2 bitkom 180926 Aufwand d01.10.2018 Vier Monate nach Fristablauf hadert die deutsche Wirtschaft weiterhin mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Erst ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland hat die DS-GVO vollständig umgesetzt. Weitere 40 Prozent haben die Regeln größtenteils umgesetzt, drei von zehn (30 Prozent) teilweise. Gerade erst begonnen mit den Anpassungen haben 5 Prozent der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat. Bei einer früheren Bitkom-Befragung im Mai 2018 hatten bereits 24 Prozent der Unternehmen die Selbsteinschätzung gegeben, bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 25. Mai 2018 vollständig DS-GVO-konform zu sein. "Die Bilanz ist ernüchternd. Bei der Umsetzung der DS-GVO haben sich viele Unternehmen klar verschätzt. Für andere ist die komplette Umsetzung wohl kein zeitliches Problem, sondern ein Ideal, das gar nicht zu erreichen ist", sagte Susanne Dehmel. "Vielen ist offenbar auch erst im Laufe der Prüfung und Anpassung ihrer Prozesse bewusst geworden, was für einen Nachholbedarf sie beim Datenschutz haben." Fast alle Unternehmen fordern deshalb, dass die neuen Regeln nachgebessert werden. 96 Prozent sind dieser Meinung. Sechs von zehn (61 Prozent) sagen sogar: Die DS-GVO muss auf jeden Fall vereinfacht werden. An erster Stelle stehen dabei grundsätzliche Erleichterungen für kleinere Betriebe. 90 Prozent derer, die Nachbesserungen fordern, geben dies an. 83 Prozent fordern, die Informationspflichten der DS-GVO praxisnäher zu gestalten. Gut ein Drittel (37 Prozent) wünscht sich, dass die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eingeschränkt wird. Dehmel: "Gänzlich neue Datenschutzpflichten sind gerade für kleine Unternehmen nur schwer zu stemmen." Zur Privacy Conference veröffentlicht Bitkom zwei Datenschutz-Leitfäden, die zum Download verfügbar sind. Der Leitfaden "Machine Learning und die Transparenzanforderungen der DS-GVO" analysiert Machine-Learning-Verfahren und die Kompatibilität mit den Transparenzpflichten der DS-GVO und vor allem auch die Rechtsgrundlage, auf deren Basis Machine Learning aus datenschutzrechtlicher Sicht funktionieren kann. Der Leitfaden "ePrivacy und Digital Analytics & Optimiziation" beschäftigt sich mit den Auswirkungen der DS-GVO und der ePrivacy-Verordnung auf Analyseverfahren im Bereich Online-Werbung und -Marketing.

Weitere Informationen:
www.bitkom.org

 

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