Aktuelles aus den Bereichen

04.06.2018  Die Bochumer windream GmbH, Hersteller und Anbieter des Enterprise-Content-Management-Systems windream, hat sich die Rechtskonformität ihrer ECM-Software-Suite von einer unabhängigen und anerkannten Prüfungsinstanz bestätigen lassen.

Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten bescheinigt dem windream-System eine "vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen", so der Wortlaut des Gutachtens. Der Gutachter kommt im Rahmen seiner Prüfung des windream ECM-Systems zu dem Ergebnis, dass windream die gesetzlichen Vorgaben nicht nur beim Einsatz unveränderbarer bzw. einmal beschreibbarer Speichermedien erfüllt. Die Revisionssicherheit sei vor allem auch dann gewährleistet, wenn veränderbare Medien eingesetzt werden. windream-Anwender erhalten dadurch einen enormen Mehrwert, da sie frei entscheiden können, welche Art von Medien sie zur Archivierung ihrer Dokumente einsetzen möchten. Das neue Rechtsgutachten bezieht sich auf die Prüfung der windream DMS-Version 6.5 und auf die Version 7.1 des windream Archivs. Es gilt für Deutschland und Österreich. Zuvor hatte das Bochumer Unternehmen allerdings auch ein separates Gutachten für die Schweiz beauftragt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass windream die Schweizer Anforderungen der dort geltenden so genannten Geschäftsbücherverordnung ("GeBüV") ebenfalls vollumfänglich erfüllt. Somit ist windream sowohl für die Schweiz als auch für Österreich und Deutschland als rechtskonform in den jeweiligen Staaten anerkannt.

 

Weitere Informationen:
www.windream.com

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.