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03.04.2018 Die EU-Verordnung eIDAS ("Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt") ist nunmehr seit dem 1. Juli 2016 in Kraft und die neu geschaffenen Möglichkeiten entfalten auch im Gesundheitswesen ihre Potenziale.

So definiert die Verordnung unter anderem das qualifizierte elektronische Siegel ("Organisationszertifikat"). Der Inhaber des E-Siegels ist eine juristische Person, z. B. eine GmbH oder AG. Es weist den Ursprung (Authentizität) und die Unversehrtheit (Integrität) von Dokumenten im Namen der Organisation sicher nach. Bildlich gesprochen ist das E-Siegel der Unternehmensstempel und das Behördensiegel für das Internetzeitalter. Rechtlich genießt das qualifizierte E-Siegel einen sehr hohen Beweiswert. So besteht nach Art. 35 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung "die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten". Zur Erschütterung einer "rechtlichen Vermutung" ist der Beweis des Gegenteils erforderlich. Derzeit werden E-Siegel in Deutschland von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf Smartcard bzw. E-Siegel-Karte angeboten. Beabsichtigt beispielsweise eine Klinik digitale Dokumente, etwa Entlassbriefe, in der Außenkommunikation zu nutzen, ist das E-Siegel das geeignete Werkzeug für rechtssicheren Urhebernachweis und Manipulationsschutz. Auch beim ersetzenden Scannen leisten E-Siegel bei Dokumenten mit hohem Schutzbedarf, wie Patientenakten, einen sicheren Integritätsschutz. So nennt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik E-Siegel als Werkzeug zur Integritätssicherung in der technischen Richtlinie "BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)". E-Siegel sind "unmittelbar" im Anschluss an die erfolgreiche Qualitätskontrolle und Stichprobenprüfung auf das zu archivierende "Scanprodukt" aufzubringen. Wer mehr über E-Siegel sowie weitere Themen rund um sichere digitale Dokumente erfahren möchte, kann secrypt auf der diesjährigen Messe conhIT - Connecting Healthcare IT - (17. bis 19.04.2018) in Halle 3.2 am Stand D-110 (bei synedra) besuchen. Interessierte können unter messe@secrypt.de schon im Vorfeld einen Termin vereinbaren.

 

Weitere Informationen:
www.secrypt.de

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