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th 2 FMI Treffen 23 01 201829.01.2018 Die Geschäftsführer und Inhaber der Scan-Dienstleistungs-Mitglieder im Fachverband für multimediale Informationsverarbeitung e.V. (FMI) kamen kürzlich in Mainz unter dem Vorsitz von Günter Wittlinger zusammen, um sich über die bevorstehenden Anforderungen zu informieren, die die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 vorsieht.

Dr. Philipp Richter machte die Scan- und Archivierungsbetriebe fit, dass diese die neuen EU-Regelungen pünktlich umsetzen können. Die Verordnung gilt in allen EU-Ländern unmittelbar, ohne dass es eines gesonderten nationalen Gesetzes bedarf. Die Scan-Dienstleistungs-Aufträge, in der neuen Verordnung als "Auftragsverarbeitung" bezeichnet, bedürfen zukünftig einer konkreten vertraglichen Grundlage zwischen Dienstleister und Kunde. Mit den personenbezogenen Daten darf der Dienstleister nur noch in einem sehr engen und strengen vertraglich und gesetzlich benannten Rahmen umgehen. Der FMI wird für seine Mitgliedsunternehmen ein Vertragsmuster erstellen, in dem auch branchenspezifische Details geregelt sind. Dabei werden auch versicherungsrechtliche Aspekte und das Thema Compliance berücksichtigt. Danach folgt eine Prüfung des Vertragsmusters durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die das FMI-Muster anschließend frei geben soll. Anlässlich der FMI-Jahrestagung am 13. und 14. April 2018 in Mainz-Finthen werden erste Eckpunkte des Werkes vorgestellt. FMI-Geschäftsführer Achim Carius weist darauf hin, dass mittlerweile alle FMI-Scan- und Archivierungs-Betriebe nach DIN ISO zertifiziert sind und sich somit von der Masse der Wettbewerber in Qualität und Zuverlässigkeit unterscheiden.

 

Weitere Informationen:
www.fmi-ev.de

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