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Im Jahr 2023 erreichten die Bundesnetzagentur 41.589 Eingaben zu Mängeln der Postversorgung. Damit liegt die Zahl der Eingaben auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Jahr 2022 mit 43.125 Eingaben. Auch im Januar 2024 setzt sich dieser Trend fort. Die Mehrheit der Eingabegründe, 60 Prozent, entfiel auf den Briefbereich, 32 Prozent betrafen Pakete. Die restlichen Prozente verteilten sich auf Zeitungen/Zeitschriften, Filialen/Agenturen, Briefkästen und Sonstiges. Häufigster Grund für Eingaben waren mit 70 Prozent Probleme bei der Zustellung von Briefen und Paketen.

 

„Die Beschwerdezahl bleibt weiter hoch. Wieder sind über 40.000 Bürgereingaben bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Das Beschwerdeaufkommen zeigt uns, wie wichtig den Menschen eine zuverlässige Postversorgung ist. Leider haben wir bisher nur sehr begrenzte Möglichkeiten, bei Qualitätsmängeln tätig zu werden. Die geplante Überarbeitung des Postgesetzes soll uns hier bessere und stärkere Befugnisse an die Hand geben. Der erhobene Zeigefinger allein reicht nicht aus“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Insgesamt richteten sich die Eingaben mit 90 Prozent mehrheitlich gegen die Deutsche Post DHL. Im Briefbereich war die Zahl noch höher, hier betrafen 97 Prozent der Eingaben die Deutsche Post DHL. Im Paketbereich entfielen 74 Prozent auf die Deutsche Post DHL und 26 Prozent auf die anderen Paketunternehmen. Die Eingaben kamen aus ganz Deutschland. Aus Nordrhein-Westfalen (20 Prozent), Baden-Württemberg (13 Prozent) und Bayern (12 Prozent) gingen die meisten Eingaben ein.
In einigen Regionen Deutschlands gab es ein gehäuftes Beschwerdeaufkommen wegen einer unterbliebenen oder mangelhaften Briefzustellung. Das hat im letzten Jahr bisher 35 Anlassprüfungen der Bundesnetzagentur in 57 Postleizahlbereichen nach sich gezogen. Die Prüfungen aufgrund der Dezember-Eingaben sind in dieser Zahl noch nicht enthalten. Insgesamt gab es weniger Anlassprüfungen als im Vorjahreszeitraum. Im gesamten Jahr 2022 waren es 86 Prüfungen.

www.bundesnetzagentur.de/anlasspruefungpost

News vom: 07.02.2024

Foto: Kindel Media/Pexels

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