Im Entwurf zum neuen Postgesetz soll die Deutsche Post AG von mehreren hundert Millionen Euro Umsatzsteuer befreit werden, die der Bund im gleichen Zug als Steuereinnahmen verliert. Dieses Privileg hat allerdings nur die Deutsche Post AG. Die privaten Briefzusteller fürchten um ihre Existenz. Betroffen davon sind circa 55.000 Mitarbeiter. Deren mittelständische Unternehmen stellen Post regional zu und arbeiten bundesweit in Kooperationen zusammen.
Der Bundesrat hat am 02.02.2024 den Entwurf diskutiert und mit Gegenstimmen zunächst angenommen. Nun wird die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag fortgesetzt, die noch dieses Jahr abgeschlossen werden soll. Die Deutsche Post AG beruft sich auf deutsche Rechtsprechung und Vorgaben aus Europa. Diese Behauptungen sind in doppelter Hinsicht fraglich. In der deutschen Rechtsprechung gibt es zunächst noch kein abschließendes Urteil. Die Vorgaben aus Europa sind aus Sicht der Monopolkommission anders zu sehen.
Die Einschätzung, die dem Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) vorliegt, wurde am 26.01.2024 an die Bundestagsabgeordneten des Wirtschaftsausschusses versandt, die federführend mit dem neuen Postgesetz befasst sind. Dort heißt es: „Es spricht jedoch viel dafür, dass die Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuerfreiheit …nicht auch auf den Teilleistungszugang übertragen werden kann. In der Folge wäre die in der PostG-Novelle vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung möglicherweise eine nach Art. 107 ff. AEUV unzulässige Beihilfe, die gegebenenfalls nachträglich von der Deutsche Post AG zurückgefordert werden müsste. Daher sollte vor einer Umsatzsteuerbefreiung zumindest die rechtskräftige Entscheidung des Bundesfinanzhofs abgewartet werden.“
Der DVPT und seine Mitglieder lehnen die Benachteiligung mittelständischer Unternehmen gegenüber der Deutschen Post AG ab. Es ist für die Unternehmen wichtig, dass es im deutschen Markt Wettbewerber zur Deutschen Post AG gibt und diese nicht einseitig benachteiligt werden. Auch nutzt die öffentliche Hand vielfach private regionale Briefzusteller, um Kosten zu sparen und schafft so regionale Arbeitsplätze. Es gibt aus Sicht des DVPT zwei Möglichkeiten: erstens, die Position Umsatzsteuerbefreiung aus dem Gesetz herauszunehmen und zweitens, die privaten Zusteller in gleicher Form zu unterstützen.
News vom: 13.02.2024
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