th image00106.06.2016   Für die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab 2018 liegt jetzt ein Gesetzesentwurf vor.

Es soll entschieden werden, ob Anwälte sich darüber erreichbar machen müssen oder ob alternativ eine De-Mail-Adresse genügt. Insbesondere elektronische Korrespondenz mit Gerichten und Kollegen soll über das beA laufen. Ein beA erhält jeder Anwalt automatisch; die Frage ist, ob er es aktiviert. Für den Zugang sind eine beA-Chipkarte sowie ein Lesegerät notwendig. Der Gesetzesentwurf sieht eine zeitlich gestaffelte Nutzungspflicht für verschiedene Rechtsbereiche vor. Der Präsident des deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, sieht noch  Klärungsbedarf bei Bundesjustizminister und geht von einem Start im September aus.

Weitere Informationen:
www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-30-05-2016-elektronisches-anwaltspostfach-wohnungseinbruchsdiebstahl-operation-condor

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.