01.06.2015   Da die Vorratsdatenspeicherung Eingriffe in die Grundrechte bedeutet, warnt der Bitkom-Verband vor einer Einführung im Eilverfahren, wie es gerade geplant ist.

Notwendig sei im Vorfeld eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Die erste deutsche Regelung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Der EUGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt. Rechtssicherheit für die Unternehmen sei auch angesichts der erforderlichen Investitionen dringend notwendig. Die anfallenden Kosten schätzt der Verband auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Rohleder: „Die bei der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung getätigten Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro sind durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit heute nicht mehr nutzbar.“ Aus diesem Grund fordert Bitkom eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme. Bislang habe der Gesetzentwurf zudem an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ oder „Internetzugangsdienst“ anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: „Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf, der in einem Eilverfahren kaum möglich ist. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten
gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden.“

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www.bitkom.org