09.08.2016   Ab 1. August ist die freie Wahl des Routers möglich, nachdem in einem schleichenden Prozess in den letzten Jahren der Anschluss von alternativen Routern für Endkunden durch die Anbieter von DSL-Anschlüssen verhindert wurde.

Damit ist der vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehene Zustand wieder hergestellt. Jeder Kunde kann nun den Router für seinen Internetanschluss frei wählen. In einem fast 10 Jahre andauernden Kampf hat der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) diesen Zustand immer wieder bemängelt und Politik und Regulierung aufgefordert, die Rechte für Verbraucher wieder herzustellen. Nachdem die Bundesnetzagentur keine Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Gesetze sah, den offensichtlichen Missstand zu beenden, hat nun das Bundeswirtschaftsministerium die entsprechenden Änderungen in die Wege geleitet. Kernstück ist auch die Verpflichtung der Anbieter, die Schnittstelle in ihr Netz entsprechend offenzulegen, um Drittanbietern einen Zugang zu ermöglichen. Dafür müssen die Anbieter dem Kunden alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen kostenfrei zur Verfügung stellen. Für ambitionierte Privat-Benutzer sowie die Anbindung von HomeOffices an Firmenstandorte für die geschäftliche Nutzung wird ein alternativer Router notwendig sein, da die mitgelieferten Modelle meist wenig Zusatzfunktionen leisten, wie z.B. VPN-Verbindungen oder Zugriff vom Internet aus auf einen eigenen Netzwerkspeicher.

Weitere Informationen:
http://www.dvpt.de

 

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