th NeopostPart 401.08.2016  Am 13.07.2016 hat das Bundeskabinett das E-Rechnungs-Gesetz verabschiedet, das die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umsetzt und öffentliche Auftraggeber verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten – unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Für Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt diese Regelung ab dem 27.11.2018, für alle anderen Bundesbehörden ab dem 27.11.2019. Wir berichteten bereits entsprechend. Offen ist noch die Frage nach dem Rechnungsformat. Die EU schreibt strukturierte Formate vor, die sich automatisiert verarbeiten lassen und bestimmte inhaltliche sowie syntaktische Anforderungen erfüllen. Grundlage ist ein EU-einheitlicher Standard, der noch entwickelt wird und mit nationalen Rechnungsnormen kompatibel sein soll. Mit Blick darauf wird in Deutschland gerade an der „XRechnung“ gearbeitet. Damit soll ein Standardformat verfügbar werden, das den E-Rechnungs-Vorgaben der EU und dem Bedarf hiesiger Behörden gleichermaßen gerecht wird. Im Fall einer Verpflichtung (wie z. B. in Österreich), Rechnungen ausschließlich elektronisch einzureichen, benötigen Unternehmen aller Größen und Branchen eine flexible Lösung. Günter Kaiser, Vertriebs- und Marketingdirektor der Neopost GmbH & Co. KG, über die Rolle von Neopost: „Seit Jahren engagieren wir uns für die E-Rechnung, auch als Mitglied im VeR. Das neue Gesetz freut uns sehr, zumal wir Unternehmen eine schnelle, investitionsfreie Lösung bieten können, die ihnen alle technischen Belange abnimmt. Auch, wenn es um gesetzlich vorgeschriebene Formate geht, erfüllt Neopost alle Anforderungen. Unsere Kunden können schon heute sicher sein: Egal wie die deutsche Formatvorschrift aussieht, sie wird ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. So bleiben unsere Kunden nicht nur in alle Richtungen flexibel, sondern sind auch technisch wie rechtlich auf der sicheren Seite.“

Weitere Informationen:
www.neopost.de

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