18.07.2016   Das Bundesministerium des Inneren hat am 1. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen veröffentlicht.

Dieser soll die von der EU bereits in 2014 vorgegebene Richtlinie 2014/55/EU umsetzen und damit eine verbindliche Rechtsgrundlage für den - zukünftig obligatorischen - Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber schaffen. Der Gesetzesentwurf hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft: Da fast alle Unternehmen der Privatwirtschaft Lieferant der öffentlichen Hand sind, sind auch Unternehmen künftig verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) begrüßt die positive Wirkung des Gesetzesentwurfs. Leider befinde sich der öffentliche Sektor in Sachen "E-Invoicing" hierzulande noch immer in einer Art "Dornröschenschlaf" - ganz im Gegensatz zu europäischen Nachbarn wie Österreich, Italien oder der Schweiz. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung finden Sie hier:


www.verband-e-rechnung.org/de/presse/pressemitteilungen-ver/535-gesetzesentwurf-zur-elektronischen-rechnungsstellung-veroeffentlicht

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