th 1n-V-epost 322.12.2014   Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen.

Dabei handelt es sich um eines der ersten konkreten Ergebnisse bei der Umsetzung der Digitalen Agenda. Ziel des Gesetzes ist, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Die im Gesetz formulierten Sicherheitsanforderungen richten sich insbesondere an Betreiber „kritischer Infrastrukturen“, beispielsweise Energieversorger. Sie sollen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche Störfälle an das BSI melden. Auch die Anforderungen an ITK-Anbieter werden erhöht. Unter anderem müssen sie ihre Technik auf dem neuesten Stand halten und außerdem ihre Kunden warnen, wenn der Anschluss für Angriffe missbraucht wird.


Weitere Informationen:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen