01.08.2016  Beim Datenschutz gelten in der EU künftig noch strengere Vorschriften.

Denn die EU-Norm enthält neue Anforderungen für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Sie hat daher Auswirkungen auf praktisch alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten sowie Daten von Ansprechpartnern in ihren IT-Systemen speichern. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • Beweislastumkehr: Bislang standen bei Verstößen die Behörden in der Nachweispflicht. Künftig müssen die Unternehmen beweisen, dass sie rechtskonform arbeiten.
  • Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen dokumentieren, warum und wie sie persönliche Daten verarbeiten, sowie ihre Sicherheitsmaßnahmen konkret nachweisen.
  • Mehr Transparenz: Wer einem Unternehmen Daten überlässt, hat ein Recht zu erfahren, wie diese verarbeitet und verwendet werden. Unternehmen müssen Kunden aktiv und verständlich informieren, wenn die Daten zum Beispiel für Werbezwecke verarbeitet werden.
  • Daten mitnehmen: Wer einen Anbieter wechselt, darf seine Daten bei Bedarf mitnehmen.
  • Recht auf Vergessen: Die Vorschrift regelt, wann nicht mehr benötigte Daten zu löschen sind.
  • Ende des Adresshandels: Das Recht, Adressen für Werbezwecke weiterzugeben, entfällt. Hierfür ist künftig die ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Personen erforderlich.
  • Meldeauflagen: Datenschutzverletzungen sind der EU und den betroffenen Personen in einem einheitlichen Verfahren zeitnah zu melden.

Um dies umzusetzen, müssen IT-Verantwortliche ermitteln, in welchen Systemen Daten zu persönlichen Ansprechpartnern von Interessenten, Kunden oder Lieferanten gespeichert sind. Anschließend sind die Datenschutz- und Bearbeitungsprozesse zu vereinheitlichen sowie geeignete Compliance-Regeln aufzustellen oder anzupassen. Laut Herstellerangaben bietet die ERP-Komplettlösung von proALPHA eine praxistaugliche Lösung für diese Problematik. Mehr zum Thema erfahren Sie unter:

http://www.proalpha.de/de/aktuelles/fachinformationen/fachinformationen-detailansicht/news/eu-datenschutz-grundverordnung.html


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