th E-Rechnung31.08.2015 Von international wachsendem Widerstand der Kunden, Gerichten und Verbraucherschutzorganisationen gegen ungefragte Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse berichtet der Weltpostverein in seiner neuesten Mitgliederzeitung.

Nachdem bereits im letzten Jahr der Deutsche Bundesgerichtshof Zusatzgebühren für Papierrechnungen verboten hatte, entschied jetzt das australische Bundesgericht in höchster Instanz, dass die ungefragte Umstellung von Papier- auf Elektronikrechnungen gesetzeswidrig sei. Ebenfalls in höchster Instanz wurde jetzt auch in Österreich entschieden, dass Zusatzgebühren für Papierrechnung rechtswidrig seien, weil die Rechnungsstellung eine vertragliche Verpflichtung und damit der Teil der geforderten Leistung des TK-Anbieters sei. Die britische Wohlfahrtsorganisation Go-on erklärte nach einer Untersuchung, dass rund zwanzig Prozent der Menschen die Kompetenz zur Durchführung elektronischer Finanztransaktionen fehle.

Weitere Informationen:
www.upu.int