10.11.2014   Um die De-Mail zu verbreiten, wollen Bund und Provider enger zusammenarbeiten.

Dazu wollen sie in der Arbeitsgemeinschaft De-Mail Maßnahmen entwickeln, wie insbesondere Privatpersonen informiert werden können. Zwei Jahre nach ihrer Einführung ist die staatlich geförderte Möglichkeit der sicheren elektronischen Kommunikation noch immer weit gehend unbekannt. Im E-Government-Gesetz ist verankert, dass Behörden und staatliche Einrichtungen Bürgern die Kommunikation per De-Mail ermöglichen müssen. Beispielsweise brauchen diese ihre Anträge nicht mehr persönlich einreichen, da sie sich per De-Mail unterschriftsfrei identifizieren können.

Weitere Informationen:
www.bsi.bund.de