30.11.2015   Wegen nicht angezeigter Ausstände im sommerlichen Poststreik muss die Deutsche Post insgesamt 36.000 Euro Buß- und Verwarnungsgeld zahlen.

Grundlage ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Streiks umgehend an die Bundesagentur für Arbeit zu melden, damit diese ihre Neutralitätsverpflichtung im Arbeitskampf erfüllen kann, indem sie weder Streikbrecher vermittelt noch streikende mit Arbeitslosengeld unterstützt. In mehr als 180 Fällen hat offenbar die Post gegen diese Anzeigenpflicht verstoßen. Darüber informierte Arbeitsministeriums-Staatssekretärin Anette Kramme die Arbeitsmarktpolitikerin Sabine Zimmermann (Linke). Der ganze Fall wurde durch die Politikerin aufgedeckt und anschließend von der BfA untersucht. Jetzt gab es einen Abschlussbericht.

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