th Mindestlohn-DSC 006924.11.2015   Zur öffentlichen Vergabepraxis gegenüber Postdienstleistern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass ein Unternehmen ausgeschlossen werden kann, wenn es sich nicht verpflichtet, den im jeweiligen Land geltenden Mindestlohn zu zahlen.

Im konkreten Fall hatte die Stadt Landau die Regiopost bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtig, weil das Unternehmen sich nicht auf den in Rheinland-Pfalz geltenden vergabespezifischen Mindestlohn festlegen lassen wollte. Die Entscheidung wird von der Gewerkschaft Verdi begrüßt. "Dieses Urteil stärkt die Belange der Beschäftigten und ist ein klares Votum für ein soziales Europa mit verbrieften Löhnen", so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

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www.vergabeblog.de/2015-09-16/eugh-generalanwalt-haelt-vergabespezifischen-mindestlohn-fuer-europarechtskonform-rs-c-11514-regiopost-v-stadt-landau