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22.01.2018 Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er nach dem Willen der US-Regierung tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde.

Im Februar 2018 entscheidet er darüber, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind. "Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken." Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen. Für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden und damit unzumutbar. Dies gelte gleichermaßen für Unternehmen, die ihre weltweite Zentrale in den USA betreiben wie für Unternehmen, die in den USA lediglich eine Niederlassung unterhalten. Rohleder: "Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma: Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht." Das Verfahren hat für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, so sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Der Amicus-Schriftsatz im Namen von Bitkom und 37 weiteren europäischen Industrieverbänden an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist hier zum Download verfügbar:

https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-warnt-Obersten-Gerichtshof-der-USA-vor-Zugriff-auf-Daten-in-Europa.html

 

Weitere Informationen:
www.bitkom.org

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