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th 2 Thomas Zellmann03.09.2018 Die Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik hat empfohlen, das PDF/A-Format für elektronische Akten und den Dokumentenaustausch zu nutzen.

Grund genug für die PDF Association, sich am bevorstehenden 27. EDV-Gerichtstag zu beteiligen. Vertreter des Verbandes informieren dann im Rahmen der Ausstellung Besucher über sämtliche PDF-Standards, die künftig im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs genutzt werden sollen. Der 27. EDV-Gerichtstag findet vom 19. bis 21. September 2018 in Saarbrücken statt. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Elektronische-Rechtsverkehrs-Verordnung (https://justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php) in Kraft. Danach können Prozessbeteiligte ihre Unterlagen elektronisch bei Gerichten einreichen. Damit die daraus resultierenden elektronischen Akten einwandfrei und langfristig reproduzierbar sind, empfiehlt die Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik die Nutzung des PDF/A-Formates, dem ISO-Standard für Langzeitarchivierung von PDF-Dokumenten. Thomas Zellmann (Bild), Geschäftsführer der PDF Association, sagt: "Dass das PDF/A-Format künftig innerhalb der deutschen Justiz eine solch wichtige Rolle übernimmt, freut uns natürlich sehr. Den diesjährigen Deutschen EDV-Gerichtstag wollen wir dafür nutzen, den Beteiligten zu zeigen, wie sie PDF/A-konforme Dateien erstellen können. Anwender finden auf unserer Webseite eine große Auswahl professioneller Lösungen, die sie bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen."

Weitere Informationen:
www.pdfa.org

 

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