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 08.01.2018 Wie der Focus berichtet, eröffnet die Stadt Dortmund den elektronischen Zugang unter Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Dortmund gelten.

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine elektronische Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle genannten E-Mail-Adressen gesandt werden. Für Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, sind die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Vorgänge dieser Art können an die Stadtverwaltung Dortmund rechtsverbindlich auf elektronischem Weg gesandt werden. Alternativ können diese Vorgänge mit einer absenderbestätigten DE-Mail elektronisch sicher und vertraulich übermittelt werden. Für alle anderen De-Mail-Adressen der Stadtverwaltung wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Die Datenübermittlung ist derzeit auf die folgenden Formate beschränkt: Portable Document Format (.pdf, auch qualifiziert signiert) Textformate in ASCII oder Unicode Format (.txt) Textformat Rich-Text-Format (.rtf) Microsoft Word 97-2010 (.doc, .docx) Microsoft Excel 97-2010 (.xls, .xlsx) Joint Photographic Expert Group (.jpg) Tag Image File Format (.tif) Bitmap Pictures (.bmp) Qualifizierte Signaturen in PKCS#7- Spezifikation (.pkcs7, .pk7, .p7s, .p7m). Weitere Formate sind nur nach Absprache mit dem Empfänger zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive der Anhänge ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt.

 

Weitere Informationen:
www.dortmund.de

 

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