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28.05.2018   Die DSGVO verlangt bei allen Vorfällen im Datenschutz eine Beweisumkehr zu Lasten der verantwortlichen Stelle, also der Unternehmen oder Vereine.

Damit bei einer Beschwerde oder einer Datenpanne solche Beweise auch geliefert werden können, wurde der DSGVO Webchecker entwickelt. Damit können Unternehmen ihre wichtigsten Internetseiten, wie z.B. das Impressum oder die Datenschutzerklärung, täglich vollautomatisiert als PDF exportieren lassen. In der Praxis werden Websites sehr häufig geändert. Dabei können auch Fehler passieren und Teile eines Dokuments gelöscht werden. Der DSGVO Webchecker protokolliert, ob solche Vorfälle eingetreten sind und ab wann es diese Probleme gab. Diese Beweismittel lassen sich für die spätere Verwendung sichern. Der DSGVO Webchecker ist unter dsgvo-webchecker.de kostenpflichtig erhältlich.


Weitere Informationen:
www.2x4.de

 

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