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18.12.2017 Mit der am 7. September veröffentlichten Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung) sind viele Fragen für die Bundesbehörden zur fristgerechten Einführung der E-Rechnung in Deutschland geklärt worden.

Der Rahmen ist gesetzt: Dazu gehören auch die Art und Form der Datenübermittlung mit dem Standard XRechnung, der zentrale Rechnungseingang im Portalverbund des Bundes und die Verpflichtung der Lieferanten zur Nutzung der E-Rechnung. Vor diesem Hintergrund erfolgte nun die Unterzeichnung der erforderlichen Verträge zur Einführung der MACH E-Rechnung im Ressort des Bundesministeriums des Innern (BMI). Im nächsten Schritt geht es an die Realisierung und den Roll-Out in den Bundesbehörden des BMI. Dabei stehen zwei ambitionierte Ziele im Vordergrund: zum einen die Anbindung des vom IT-Planungsrat initiierten E-Rechnungsstandards XRechnung sowie die Nutzung des zentralen E-Rechnungsportals des Bundes. Zum anderen beinhaltet das Vorhaben die Umsetzung einheitlicher Verarbeitungsstandards mit dem E-Rechnungs-Referenzprozess in den Behörden und dabei die Nutzung strukturierter Daten als Grundlage für die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung. Der von Schütze Consulting und Bonpago erarbeitete standardisierte Rechnungsbearbeitungsprozess für das BMI ist bereits fachlich verabschiedet. Zum Jahreswechsel wird dieser in einem "E-Rechnungs-Referenzsystem Bund" zur Nachnutzung weiterer Bundesbehörden gemeinsam getestet. Die Gesetzgebung zur E-Rechnung, der Standard XRechnung und die praktischen Erfahrungen legen letztendlich den Grundstein für die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in allen deutschen Behörden.

 

Weitere Informationen:
www.mach.de

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