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17.09.2018 Die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen erhöht den Bedarf an rechtsgültigen elektronischen Unterschriften und sicheren Login-Methoden deutlich.

Unabhängig von der Branche wünschen EU-Unternehmen und Bürger eine grenzüberschreitende Anerkennung der elektronischen Signaturen. Die Chance dazu heißt: eIDAS-Verordnung. Die neue EU-weit geltende elektronische Signaturverordnung (eIDAS) regelt seit 2016 die technologischen Grundlagen für elektronische Signaturen. Der ganz große Wurf einer einheitlichen elektronischen europäischen Signatur ist es nicht geworden. Dies hat allerdings gute Gründe. So wie Österreich mit Handy-Signatur und Bürgerkarte seit Jahren ein bestens bewährtes System im Einsatz hat, haben auch andere EU-Mitgliedsländer hochentwickelte Verfahren in Betrieb. Deshalb hat man sich mit der Verabschiedung von eIDAS auf einen technologischen und administrativen Clearing-Prozess geeinigt, mit dem der grenzüberschreitende Einsatz von nationalen elektronischen Signaturen möglich sein soll. Als neuen Dienst führt die eIDAS-Verordnung das elektronische Siegel ein. Technisch ist es mit der elektronischen Signatur (eID) vergleichbar. Der wesentliche Unterschied ist die Zuordnung zu einer juristischen anstatt zu einer natürlichen Person. Während elektronischen Signaturen zum Unterzeichnen verwendet werden, dient das elektronische Siegel einer Institution als Herkunftsnachweis (zBsp. bei Bescheiden, Urkunden oder Verträgen). Für österreichische User ändert sich dadurch im Wesentlichen nichts. Wie bereits seit Jahren praktiziert, müssen Unternehmen für eine Firmen-Unterschrift die Handy-Signatur oder Bürgerkarte am Vollmachten-Service der Datenschutzbehörde eintragen. Hier können auch Stellvertretungsbefugnisse erteilt werden. Diese können zeitlich und inhaltlich einschränken werden. Die zentralen Anwendungsgebiete werden erweitert. Handy-Signatur und Bürgerkarte können in Online-Anwendungen von Behörden, Justiz und Wirtschaft eingesetzt werden. Zusätzlich kann man eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen. Diese ist rechtlich gesehen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Neu ist, dass Handy-Signatur und Bürgerkarte in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum genutzt werden können. Für die Überprüfung einer europäischen Signatur oder Siegel bietet die Europäische Kommission unter webgate.ec.europa.eu/tl-browser eine Dokumenten-Überprüfung an. In Österreich bietet die RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter www.signaturpruefung.gv.at einen Dienst zur Signaturprüfung an.

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