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25.09.2017   Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen und ihre Datenschutzbeauftragten gewaltig heraus.

Weil sich vieles rechtlich ändert - und weil Unternehmen die neuen Regelungen zum 25. Mai 2018 quasi über Nacht einführen müssen. Säumigen drohen drastische Bußgelder. Verstöße werden mit bis zu 20 Millionen Euro geahndet, bei Konzernen sogar mit bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres. Auch deshalb sollten Unternehmen alle Prozesse, alle Verträge und alle Vereinbarungen im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht überprüfen. Und bis zum Stichtag ist nicht mehr viel Zeit. "Handlungsbedarf besteht ab sofort", sagt Datenschutzexpertin Melanie Braunschweig von der TÜV NORD Akademie. "Wie hoch der Aufwand für die Einführung der DSGVO ist, hängt vor allem davon ab, wie gut der Datenschutz im Betrieb bereits verankert ist." Außerdem stellt sich die Frage nach der Art der personenbezogenen Datenverarbeitung. Die Thematik muss in einem Krankenhaus sehr viel gründlicher geprüft werden als in einem produzierenden Gewerbe, denn Krankenhäuser verarbeiten besonders sensible Daten. Die Belegschaft sollte auf das neue EU-Recht vorbereitet werden. Die DSGVO sieht ausdrücklich die "Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter" vor. Bildungsanbieter wie die TÜV NORD Akademie bieten entsprechende Seminare an.

Mehr zu den Datenschutz-Seminaren der TÜV NORD Akademie unter: www.tuev-nord.de/weiterbildung/Datenschutz/

 

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