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18.02.2019 Seit dem 27. November 2018 sind oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU empfangen und verarbeiten zu können.

Für alle anderen Bundeseinrichtungen gilt die verlängerte Umsetzungsfrist zum November 2019. Ab Ende 2020 treten die ersten Verpflichtungen für Lieferanten in Kraft. Im November 2018 fielen die Startschüsse für die zentralen Rechnungseingangsplattformen des Bundes ZRE und des Landes Bremen (zERIKA). Bonpago begleitet als eines der führenden Beratungshäuser für Financial Supply Chain Management die Umsetzung der elektronischen Rechnung in Deutschland seit über 20 Jahren und freut sich über die erfolgreiche Gestaltung dieser beiden bedeutenden Meilensteine seiner Projektpartner. "Eines wird deutlich - auf Verwaltungsebene tut sich etwas. Erste Lieferanten nutzen bereits erfolgreich die ZRE. Dennoch müssen Verwaltungen und Lieferanten des Bundes aktiver werden. Die nächsten Umsetzungsfristen zur Einführung der E-Rechnung laufen und es herrschen immer noch viele Unklarheiten bei der Umsetzung. Gerade die uneinheitlichen Regelungen auf Länderebene machen es nicht einfach. Während wir früher auf der Eingangsseite eine gewisse Heterogenität hatten, zeigt sich diese nun auf der Ausgangsseite. Formate, Transportwege und zentrale Portale können im schlimmsten Fall je Bundesland variieren, so Dr. Donovan Pfaff, Geschäftsführer der Bonpago GmbH. Die interaktive Infographik von Bonpago stellt den aktuellen Stand der für die Einführung der E-Rechnung notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern dar. Rechnungssteller und Rechnungsempfänger erhalten so einen Überblick über den Umsetzungstand. "Unsere aktuellen Projekte zeigen, dass dies ein erster Einstieg zur Analyse der notwendigen Prozessveränderungen im Rechnungsausgang sein sollte. Vor allem Unternehmen mit heterogener Lieferantenstruktur in der Öffentlichen Verwaltung sollten mit Umsetzungsprojekten starten." Die Graphik ist unter www.bonpago.de/xrechnung abrufbar.

Weitere Informationen:
www.bonpago.de

 

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