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th Kofax roboter grafik15.10.2018 Kofax, ein führender Anbieter von Software für die Automatisierung und Digitalisierung personal- und informationsintensiver Prozesse in Front- und Backoffice, stellt mit Cognitive Document Automation (CDA) eine Erweiterung seiner RPA-Lösung vor.

Während Robotic Process Automation (RPA) es erlaubt, Informationen aus beliebigen externen und internen Systemen und web-basierten Applikationen automatisiert zu erfassen, zu verstehen und zu integrieren, ermöglicht CDA die automatisierte Erfassung von unstrukturierten Informationsquellen wie Dokumenten, E-Mail-Anhängen etc. Da Anwender Kofax RPA und CDA als integrierte Lösung erhalten, können sie auf Basis von Künstlicher Intelligenz und OCR die funktionalen Möglichkeiten von RPA erweitern und so weitere Prozesse automatisieren. Um eingegangene Dokumente jeglicher Form und Art zu klassifizieren, bedient sich CDA der Machine Learning-Technologie und Natural Language Processing (NLP). Dank NLP ist eine zuverlässige Unterscheidung möglich. Anschließend leitet das System das Dokument auf Basis der Klassifizierung an die richtigen Benutzer oder Abteilungen weiter. Die Dokumenten- und Datenverarbeitungssoftware in RPA-Prozessen einzusetzen, erlaubt es, jegliche Arten von Dokumenten vollständig automatisiert in Empfang zu nehmen, zu übertragen, zu verarbeiten und in jedem Format auszugeben bzw. zu integrieren - und das aus jeder Quelle und an jeden Ort. Damit entfällt der manuelle Aufwand für das Dokumentenmanagement. Alle in Dokumenten vorhandenen Daten werden durch CDA sichtbar und lassen sich im Unternehmen nutzen. Gleichzeitig steigt die Datenqualität, da die Fehleranfälligkeit - die sonst durch die manuelle Eingabe von Daten sehr hoch ist -, gegen null geht, weil RPA-Software-Roboter die Datenerfassung erledigen. Durch CDA als Teil der Kofax RPA-Lösung können Unternehmen Compliance-Anforderungen einhalten und gemäß den Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) agieren: Dadurch, dass ein System einzelne Schritte der Dokumentenerfassung selbstständig übernimmt, müssen Mitarbeiter nicht mehr vollständigen Zugriff auf sensible Daten erhalten. Das ist nur noch dann notwendig, wenn das System keine eigenständige Entscheidung treffen kann und deshalb durch eine Meldung nachfragen muss, ob die vorliegende Information richtig erkannt wurde oder ob eine manuelle Korrektur erforderlich ist.

Weitere Informationen:
www.kofax.de

 

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