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30.04.2018   Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, bis zum 25. Mai 2018 die entsprechenden Vorgaben erfüllen.

Deutlich verschärfte Datenschutz-Richtlinien und eine steigende Brisanz von personenbezogenen Daten auf Papier sind die Folge. Mit Qualitäts-Aktenvernichtern von Ideal ist man hier auf der sicheren Seite. Insbesondere personenbezogene Daten sind äußerst sensibel und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Mit einem breit gefächerten Sortiment offeriert Ideal für alle Schutzklassen und Sicherheitsstufen das passende Gerät. Die Shredder garantieren Bediensicherheit, Leistungsstärke, hohe Qualität, Langlebigkeit sowie ein funktionales, attraktives Design. Das Angebot reicht vom professionellen Schreibtischgerät über zentral genutzte Büro-Aktenvernichter bis hin zu Großmengen-Shreddern. Dabei bieten Schneidwerks-Varianten für alle Sicherheitsstufen gemäß der DIN 66399 für jeden Bedarf eine maßgeschneiderte Datenschutzlösung. Aber auch für die Vernichtung elektronischer Daten, wie zum Beispiel ausgedienten Festplatten, offeriert der Balinger Hersteller entsprechende Spezialgeräte. Auf der Landingpage www.ideal.de/dsgvo bietet das Unternehmen umfassendes Hintergrundwissen und liefert wichtige Praxistipps zu vielfältigsten Fragen rund um das Thema DSGVO. Wie personenbezogene Daten und vertrauliche Dokumente auf Papier sicher vernichtet werden, verrät die Datenschutzfibel im handlichen DIN A6-Format. Dieser praxisgerechte Leitfaden kann in gedruckter Form direkt bei Ideal angefordert werden.


Weitere Informationen:
www.ideal.de/dsgvo

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