Europas Abhängigkeit von außereuropäischen KI- und Cloud-Anbietern birgt Risiken. Wird ein geschäftskritischer KI-Dienst gesperrt oder fällt aus, müssen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Die KI-Beratung Neurawork fordert deshalb ein verpflichtendes EU-Abhängigkeitslabel.
Neu wäre die gemeinsame und leicht verständliche Bewertung von geopolitischem Abschaltrisiko, technischer Austauschbarkeit und betrieblicher Ausweichfähigkeit. Die Einstufung soll nicht allein auf Selbstauskünften der Anbieter beruhen, sondern durch unabhängige akkreditierte Stellen unter staatlicher Aufsicht erfolgen.
Bestehende Regelungen und Bewertungsansätze wie der EU Data Act, der BSI-Kriterienkatalog C3A und die Gaia-X-Labels berücksichtigen bereits einzelne Aspekte digitaler Souveränität. Auch der von der EU-Kommission vorgeschlagene Cloud and AI Development Act sieht einen EU-weiten Bewertungsrahmen für Cloud- und KI-Souveränität vor. Dieser soll unter anderem bei der öffentlichen Beschaffung eingesetzt werden und ist noch nicht in Kraft.
Für Unternehmen, die im Tagesgeschäft von geschäftskritischen KI-Diensten abhängen, fehlt bislang eine verpflichtende und leicht nachvollziehbare Gesamtbewertung dieser Abhängigkeit.
Neurawork schlägt vier Klassen vor:
• A: hohe Souveränität und leichte Austauschbarkeit
• B: kontrollierbare Abhängigkeiten
• C: erhebliche Anbieterabhängigkeit
• D: kritische Einzelabhängigkeit
Bewertet werden sollen unter anderem der Rechtsraum und staatliche Einflussmöglichkeiten (Abschaltrisiko), die technische Übertragbarkeit von Daten und KI-Agenten sowie die betriebliche Ausweichfähigkeit (Austauschbarkeit und Ausweichfähigkeit).
„Auch ein europäischer Anbieter kann kritische Einzelabhängigkeiten schaffen“, betont Christoph Knöll, Gründer von Neurawork. „Entscheidend ist, ob ein KI-Dienst ersetzt werden kann und geschäftskritische Prozesse weiterlaufen.“
News vom: 23.07.2026
Bildunterschrift: EU-Abhängigkeitslabel für KI-Dienste
Grafik: Neurawork AI/Leonardo.ai (KI-generiert)



