25.09.2017 Wenn ab 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) endgültig in Kraft tritt, gelten einheitliche Datenschutzregeln für alle Unternehmen und Organisationen in Europa.
Die neuen Regeln generieren dabei unter anderem neue Anforderungen an Unternehmen, die personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten. Dies betrifft unter anderem die Nutzung und Verwendung personenbezogener Daten. "Für viele Klein- und Mittelständler geht das mit umfangreichen Änderungen einher. So darf beispielsweise künftig nicht mehr jede Person im Unternehmen Zugriff auf alle Kunden- oder Projektdaten haben. Ohne Einwilligung des Kunden ist es zudem nicht mehr gestattet, dessen Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden. Obendrein müssen dann personenbezogene Daten auf Wunsch von Kunden und Partnern gelöscht werden", fasst Harald Krekeler, Geschäftsführer des Softwarebüros Krekeler, zusammen. So stellt Office Manager sowohl die Integrität von Informationen, als auch die vollständige, indexierte und revisionssichere elektronische Archivierung sowie die Verfügbarkeit von Daten sicher. Zudem regelt das DMS deren Weitergabe- sowie die Zugriffskontrolle. "Transparent und nachvollziehbar zeichnet Office Manager beispielsweise auf, wer Dokumente ändert oder gegebenenfalls löscht. Damit ist die Integrität gewahrt. Die Rechtevergabe stellt sicher, welcher Mitarbeiter Zugriff auf welche Informationen hat. Damit ist dann auch die Vertraulichkeit gewährleistet", betont Harald Krekeler.
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www.officemanager.de