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28.05.2018   Pünktlich zum Start der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai unterstützt Office Manager DMS Anwender auch darin, personenbezogene Daten gemäß DSGVO zu verarbeiten: Das Softwarebüro Krekeler hat nun neue Funktionen für Office Manager veröffentlicht, die Unternehmen die Compliance mit der neuen Regel erleichtern.

Konkret geht es um das Recht auf Vergessenwerden: Betroffene Personen haben gemäß DSGO künftig das Recht, von Unternehmen zu verlangen, betreffende personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. Aus Gründen der Revisionssicherheit in einem GoBD-Archiv können Dokumentensperren in Office Manager jedoch normales Löschen verhindern. "Beruft sich künftig eine natürliche Person auf ihr Recht auf Vergessenwerden und verlangt berechtigtermaßen die unverzügliche Löschung seiner Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, können Anwender jetzt eine neue administrative Funktion verwenden. In diesem Fall werden die Dokumentendatei und alle ihre Versionen inklusive der OCR-Sicherheitskopie vom Datenträger gelöscht. Der Archivdatensatz wird bis auf die Belegnummer, Datum, Kategorie und Dateiname geleert, bleibt aber mit einem Hinweis und eventuellen Bemerkungen erhalten. Bei einer späteren Dokumentenrevision wird auf diesen Vorgang hingewiesen", informiert Harald Krekeler, Entwickler des Office Manager, über die neue Funktion zum Löschen eines Dokuments aus Datenschutzgründen. Mit dem neuen Servicepack wurde auch einer verbesserten HDMI-Darstellung gedacht und notwendige Anpassungen für hochauflösende 4K-Monitore vorgenommen: "Die Verbesserungen betreffen insbesondere Multimonitor-Systeme, an denen Monitore mit unterschiedlicher Auflösung und Zoomfaktor angeschlossen sind", erläutert Harald Krekeler. Durch Optimierungen und Behebung von Darstellungsproblemen gelang es dem Softwarebüro zudem, dass zu kleine Schriften und Fenster in Office Manager nun der Vergangenheit angehören.


Weitere Informationen:
www.officemanager.de

 

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