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26.06.2017   Die Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit EU-Recht.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 22.06.2017 entschieden (Az. 13 B 238/17). Die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ab dem 1. Juli Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern, erklärte das Gericht für unzulässig. Das ist ein wichtiges Signal für die Internetbranche, auch wenn dies erstmal nur für die SpaceNet AG gilt, die diesen Beschluss durch einen Eilantrag herbeigeführt hat. SpaceNet ist damit nicht verpflichtet, ab 1. Juli die Verbindungsdaten seiner Kunden zu speichern, zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim Verwaltungsgericht Köln. "Das Gericht hat einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte erkannt und damit seinen Beschluss begründet. Das bestärkt uns in unserem weiteren Vorgehen in der Hauptsache, denn ich bin überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Gesetze in Deutschland und in ganz Europa verstößt", sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. Er vertritt vielmehr die Position, dass man mit Verbindungsdaten keinen Terror bekämpfen kann, und führt aus: "Für mich ist die Vorratsdatenspeicherung ein bürokratischer Schildbürgerstreich, der dem Ziel der Bekämpfung von schwerer Kriminalität nicht einen Schritt näher kommt."

 

Weitere Informationen:
https://www.space.net/

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