th digitaleverwaltung25.07.2016   Wie das Bundesinnenministerium bekannt gab, wurde das E-Rechnungs-Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit ist die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen künftig in elektronischer Form möglich.

„Das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an“, so das Bundesministerium des Innern (BMI) in einer Mitteilung. Auf diese Weise sollen Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen in erheblichem Maß reduziert werden, heißt es seitens des Ministeriums weiter. Die rechnungsstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung könnten damit um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus würden Ressourcen geschont, Medienbrüche durch die unmittelbare elektronische Übertragung von Rechnungsdaten an die Bundesstellen vermieden und durchgängige sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen. "Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.“, so Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung finden sich im E-Government-Gesetz des Bundes. Sie treten ab dem 27.11.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung ab dem 27.11.2019. „Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form anzuzeigen, wenn der Rechnungsstellung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist; beispielsweise im Webshop einer Bundesbehörde“, so das BMI.

Weitere Informationen:
http://www.bmi.bund.de

 

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