18.07.2016 A 8. Juli hat der NRW-Landtag das neue E-Government-Gesetz verabschiedet.
Es verpflichtet die Verwaltung unter anderem, E-Payment anzubieten. Zudem sollen Behörden und öffentliche Stellen künftig elektronisch untereinander kommunizieren. Ein Änderungsantrag, der nun Teil des Gesetzes ist, sieht außerdem ein Förderprogramm für Kommunen vor, die ihre Verwaltung auf elektronische Vorgänge umstellen. Dazu sollen eine Plattform zum Austausch von Best-Practice-Beispielen zwischen Land und allen Kommunen eingerichtet, Handlungsempfehlungen für Kommunen erstellt sowie einmal jährlich eine E-Government-Konferenz durchgeführt werden. Das Gesetz tritt sofort in Kraft.
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