07.12.2015   Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den für den 1. Januar 2016 vorgesehenen Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach auf ungewisse Zeit verschoben.

Ursprünglich war vorgesehen, dass dieses "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) ab Jahreswende bei jedem Rechtsanwalt verfügbar ist. Bereits 2013 hatte der Gesetzgeber die Etablierung dieses Systems der Rechtsanwaltskammer übergeben. Diese hatte das französische Systemhaus Atos mit der Konzeption beauftragt. Offenbar entsprach die gebotene Funktionalität nicht den Erwartungen der Anwälte. Fachleute gehen davon aus, dass die flächendeckende Umsetzung des sicheren elektronischen Rechtsverkehrs mit Anwälten und Gerichten kaum vor 2020 auf den Weg gebracht werden kann. Betroffen ist auch das bundesweite elektronische Schutzschriftenregister. Dieses sollte ab Januar 2017 nur noch über das elektronische Anwaltspostfach nutzbar sein. Der bisherige Zeitplan sah außerdem den elektronischen Zugang zu allen deutschen Gerichten ab 2018 auf sicheren Übermittlungswegen ohne qualifizierte elektronische Signatur vor. Spätestens 2020 soll der elektronische Zugang bundeseinheitlich eingeführt sein. Die allgemeine Nutzungspflicht soll dann 2022 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
www.jurablogs.com/2015/11/26/wen-ueberraschts-bea-kommt-doch-nicht-zum-01-punkt-01-punkt-2016

 

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