th E-Rechnung31.08.2015 Von international wachsendem Widerstand der Kunden, Gerichten und Verbraucherschutzorganisationen gegen ungefragte Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse berichtet der Weltpostverein in seiner neuesten Mitgliederzeitung.

Nachdem bereits im letzten Jahr der Deutsche Bundesgerichtshof Zusatzgebühren für Papierrechnungen verboten hatte, entschied jetzt das australische Bundesgericht in höchster Instanz, dass die ungefragte Umstellung von Papier- auf Elektronikrechnungen gesetzeswidrig sei. Ebenfalls in höchster Instanz wurde jetzt auch in Österreich entschieden, dass Zusatzgebühren für Papierrechnung rechtswidrig seien, weil die Rechnungsstellung eine vertragliche Verpflichtung und damit der Teil der geforderten Leistung des TK-Anbieters sei. Die britische Wohlfahrtsorganisation Go-on erklärte nach einer Untersuchung, dass rund zwanzig Prozent der Menschen die Kompetenz zur Durchführung elektronischer Finanztransaktionen fehle.

Weitere Informationen:
www.upu.int

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.