th Mindestlohn-DSC 006924.11.2015   Zur öffentlichen Vergabepraxis gegenüber Postdienstleistern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass ein Unternehmen ausgeschlossen werden kann, wenn es sich nicht verpflichtet, den im jeweiligen Land geltenden Mindestlohn zu zahlen.

Im konkreten Fall hatte die Stadt Landau die Regiopost bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtig, weil das Unternehmen sich nicht auf den in Rheinland-Pfalz geltenden vergabespezifischen Mindestlohn festlegen lassen wollte. Die Entscheidung wird von der Gewerkschaft Verdi begrüßt. "Dieses Urteil stärkt die Belange der Beschäftigten und ist ein klares Votum für ein soziales Europa mit verbrieften Löhnen", so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Weitere Informationen:
www.vergabeblog.de/2015-09-16/eugh-generalanwalt-haelt-vergabespezifischen-mindestlohn-fuer-europarechtskonform-rs-c-11514-regiopost-v-stadt-landau

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.