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02.01.2018 Die vom DVPT e.V. initiierten und zusammen mit dem DVPT-Arbeitskreis Großversender bei der BNetzA vorgetragenen Bedenken der Marktteilnehmer zur Einführung des Infrastrukturrabattes brachten letztendlich die Deutschen Post AG zur Einsicht, dass eine Umsetzung in dem vorgegebenen Zeitraum nicht möglich ist.

Die Forderung des DVPT, die Einführung auf den 1.7.2018 zu verschieben, brachte den Teilerfolg, dass es zwar eine Einführung zum 1.1.2018 gibt, jedoch mit einem Übergangszeitraum bis zum 30.4.2018. Diese Phase soll den Lösungsanbietern nun Gelegenheit geben, die neuen Anforderungen des Infrastrukturrabattes umzusetzen. Den neuen Zusatzrabatt zum Ausgleich des Teilleistungsrabattes erhalten Kunden der Deutschen Post AG bis zum 30.4.2018 nun auch, wenn sie durch Vertragsschluss dokumentieren, dass sie am Umstellungsprozess teilnehmen. Die Briefsendungen sind ab Januar 2018 dann elektronisch bei der Deutschen Post anzumelden, jedoch kann dies bis Ende April in einer vereinfachten Form geschehen. Zudem müssen sie vorerst noch nicht mit dem für die Erzielung des Rabattes erforderlichen neuen Data Matrix-Code frankiert werden. Der DVPT e.V. begrüßt diesen Kompromissvorschlag, der allen Marktteilnehmern die Möglichkeit gibt, eine Umstellung in einem vertretbaren Zeitraum bis 30.4.2018 umzusetzen. Die Deutsche Post AG wollte den neuen "Zusatzrabatt" nach Ankündigung im September 2017 ab Anfang Januar 2018 für solche Teilleistungssendungen gewähren, die mit einem neuen Frankier-Layout versehen und deren Einlieferung zuvor elektronisch angekündigt werden sollten.

 

Weitere Informationen:
www.dvpt.de

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